Für immer mehr Regionen in Deutschland gelten aufgrund der Corona-Infektionswelle Allgemeinverfügungen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Wichtig: Stand jetzt müssen aufgrund der Allgemeinverfügungen keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.
 

Die Allgemeinverfügungen beinhalten derzeit primär Regelungen für Bildungseinrichtungen und Freizeitaktivitäten im weiteren Sinne. Physiotherapiepraxen fallen nicht darunter. Die Behandlung von Patienten, die mit einer gültigen Verordnung in die Physiotherapiepraxis kommen, ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

16.03.20